CFM-Tarifverhandlung: Blockade bei besseren Arbeitsbedingungen droht

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Am gestrigen Donnerstag, dem 9. November 2017 wurden die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Charité Facility Management (CFM) fortgesetzt. Der Charité Aufsichtsrat hatte im Sommer 2017 einen „betrieblichen Grundlohn“ von 11 Euro pro Stunde festgelegt. Dieser sollte nach Aussagen des Aufsichtsratsvorsitzenden der Charité Michael Müller eine Zwischenlösung sein, bis die CFM im Jahr 2019 wieder zu 100 Prozent in öffentlicher Hand ist. Die CFM-Geschäftsführung hat nun zwar die Tarifierung eines betrieblichen Grundlohns von 11 Euro angeboten, verlangt aber, dass dieser für über drei Jahre festgeschrieben wird. Eine echte Zwischenlösung wäre damit auf Jahre nicht möglich.

Hierzu erklärt der ver.di Verhandlungsführer Kalle Kunkel: „Dieser Schritt der CFM-Geschäftsführung war leider abzusehen. Der Aufsichtsrat hat darauf verzichtet, eine Laufzeit für die geplante Tarifierung zu beschließen. Dies wäre jedoch dringend notwendig gewesen, wenn die Rede von der Zwischenlösung, der weitere Schritte folgen sollen, ernst gemeint wäre. Nun geht das unwürdige Zeitspiel in die nächste Runde. Alle Verantwortlichen verspielen sich mit diesem Vorgehen jedes Vertrauen bei den Beschäftigten der CFM, die dringend auf eine Lohnerhöhung angewiesen sind. Jeder weitere Tag der ohne eine echte Lohnperspektive vergeht, führt die Beschäftigten nur weiter in die Altersarmut.“

Die CFM wurde 2006 zum Zweck der Tarifflucht als 51prozentige Tochter der Charité gegründet. In ihr sind alle Facility-Management-Bereiche der Charité zusammengefasst. Mit ca. 3.000 Beschäftigten ist die CFM eine der großen Betriebe im Verantwortungsbereich des Landes Berlin. Von diesen Beschäftigten haben 2.400 einen CFM-Vertrag und 600 sind von der Charité gestellt.

Am 16. November 2017 wird erneut verhandelt, zu diesem Termin erwartet ver.di ein Angebot mit einer Laufzeit, die ermöglicht, dass mit dem Ausscheiden der privaten Investoren über einen umfänglichen Tarifvertrag verhandelt werden kann.

© ver.di Berlin-Brandenburg 10.11.17

 

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