Reinickendorfer AfA setzt sich für Lehrkräfte an Musikschule Reinickendorf ein

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Die AfA Reinickendorf spricht sich schon seit langem dafür aus, dass die Lehrkräfte an den Musikschulen als reguläre Festangestellte beschäftigt werden. Bisher werden sie fast ausschließlich als Honorarkräfte eingestellt. In einer Gesprächsrunde am 21. 2. 2017 mit Harald Fricke, dem Leiter der Musikschule Reinickendorf, wollten sich die Mitglieder der Reinickendorfer AfA über die Arbeit der Musikschule und ganz besonders die Stellung der Lehrkräfte informieren, um deren Arbeit mit Anträgen auf der politischen Ebene zu unterstützen. Zu diesem Gespräch waren zudem auch drei Dozentinnen (Honorarkräfte) der Reinickendorfer Musikschule anwesend,

Harald Fricke gibt beeindruckende Arbeitsbilanz

Die Musikschule Reinickendorf wird im Jahr 2018 ihren 70. Geburtstag feiern können, seit 1948 bereichert sie mit ihren Angeboten die Kulturlandschaft in Reinickendorf. Mit mehr als 140 Honorarkräften, 2500 Schülern/innen, 74 000 Unterrichtseinheiten, dazu rd. 250 Veranstaltungen im Jahr leistet sie einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen Leben und zur kulturellen Bildung in Reinickendorf, sie ist hier fest verankert.

Die Musikschule war bislang im Tegel-Center in der Buddestraße untergebracht. Dies war mit räumlicher Enge verbunden. Sie ist nunmehr umgezogen in das „Grüne Haus“ in der Ziekowstraße in Tegel. Dadurch hat sich die Raumsituation wesentlich verbessert, auch wenn noch nicht alle Wünsche erfüllt sind.

Das „Grüne Haus“ in der Ziekowstraße, die neue Heimat der Musikschule Reinickendorf

 

Situation der Lehrkräfte

In Reinickendorf sind mehr als 90% der Lehrkräfte Honorarkräfte, d.h. sie arbeiten nicht als Angestellte, sondern als freie Mitarbeiter aufgrund eines Dienstvertrages. Das bedeutet für sie konkret, dass sie ihre Steuern, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge selbst entrichten müssen. Außerdem werden sie nur für die konkret erbrachte Leistung bezahlt, in den Ferien erhalten sie kein Honorar.

Pro erteilte Unterrichtseinheit, die 45 Minuten umfasst, erhalten die Lehrkräfte 23 €. Sie kommen im Schnitt auf ein monatliches Honorar von ca. 900 €. Es wird darauf geachtet, dass die Höchststundenzahl in der Woche 32 Stunden nicht übersteigt, um nicht den Verdacht der Scheinselbständigkeit zu erregen und damit Einklagen der Lehrkräfte als Festangestellte zu verhindern. Die nicht existenzsichernde Bezahlung führt dazu, dass sich die Lehrkräfte nebenbei andere Jobs suchen, das kann eine Tätigkeit als Orchestermitglied, aber auch als Reinigungskraft sein. Harald Fricke betonte die hohe Motivation und das Engagement seiner Mitarbeiter. Viele entwickeln wie Dauerangestellte eine enge Bindung an ihre Arbeit und arbeiten schon seit mehreren Jahren an der Musikschule.

Von Honorarkräften zu Festangestellten

Nicht in allen Bundesländern werden die Lehrkräfte in den Musikschulen als Honorarkräfte beschäftigt. In zahlreichen Bundesländern, so in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Brandenburg, Thüringen und im Stadtstaat Hamburg werden sie überwiegend fest angestellt. Eine anwesende Mitarbeiterin der Musikschule berichtete, dass in Österreich die Lehrkräfte an den Musikschulen grundsätzlich fest angestellt werden.

Die neue rot-rot-grüne Koalition in Berlin hat sich in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, die Entlohnung der Lehrkräfte zu erhöhen. Bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf sollen als Zwischenziel bis zum Jahr 2021 die Anzahl der Festanstellungen auf mind. 20% ansteigen. Damit ist für die Beschäftigten eine soziale Absicherung mit Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung verbunden. Alle Anwesenden begrüßten diese Regelung, stellten aber gleichzeitig fest, dass es sich hierbei nur um einen Einstieg handeln dürfe. Für Reinickendorf sind dies ca. 15 Stellen.

Blick in die Zukunft

Harald Fricke erhofft sich als erstes, dass die Koalitionsvereinbarung nicht bloßes Papier bleibt, sondern tatkräftig umgesetzt wird. Darüber hinaus möchte er den Bereich Tanz ausbauen, dazu werden speziell ausgestattete Räume benötigt. Auch Räume für die Aufbewahrung von Noten und Instrumenten werden noch gebraucht.

Für die Zuordnung im Senat präferiert er den Kultursenator. In der Vergangenheit waren die Musikschulen an das Bildungsressort angebunden, ohne dass diese davon profitieren konnten. Durch die Neuzuordnung verspricht sich Harald Fricke eine Höherbewertung der Arbeit der Musikschulen in Berlin.

Sven Meyer als Vorsitzender der AfA Reinickendorf versprach abschließend weitere Unterstützung der Arbeit der Musikschule und sicherte zu, für den Landesparteitag einen Antrag zur Unterstützung der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zu stellen. Der Antrag ist im Anhang wiedergegeben.

Anhang: Antrag der AfA Reinickendorf zur Festanstellung von Lehrkräften an den

Musikschulen

Antragsteller: AfA-Reinickendorf

Die Landesarbeitnehmerkonferenz möge beschließen:

Der Landesparteitag Berlin möge beschließen:

Die SPD-Fraktion, die SPD-Senatoren, die SPD-Bezirksbürgermeister und SPD-Stadträte werden aufgefordert, die Parteitagsbeschlüsse 24/I/2012, 03/I/2013, 92/I/2014 und 158/II/2014 und die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag

zügig umzusetzen und noch in diesem Jahr weitere Festanstellungen bei den als Honorarkräfte beschäftigten Musikschullehrer/-innen vorzunehmen. Ebenfalls ist die Entlohnung der Honorarkräfte zu erhöhen. Hierfür sollen zügig Tarifverhandlungen aufgenommen werden. Ein weiterer Aufschub ist nicht mehr hinzunehmen und darf nicht akzeptiert werden! Hierbei ist es wichtig, dass bei der Umwandlung von

Honorarverträgen in Arbeitsverträge vor allem bisherige Honorardozenten/-innen berücksichtigt werden und die Festanstellungen vor allem der Lehrtätigkeit zugute kommt und nicht der Verwaltung der Musikschulen.

Begründung: Berlin hat mit 90% bundesweit den höchsten Anteil an Honorarkräften an staatlichen Musikschulen. Honoraranstellungen bedeuten immer auch eine große Unsicherheit und Einschränkung der sozialen Absicherung. Letztlich bedeutet dies die Durchführung von Leistungen auf Kosten der Mitarbeiter/-innen! Eine Erhöhung der Festanstellungen würde zudem die Motivation der Mitarbeiter/-innen erhöhen, aber auch den Musikschulen die Möglichkeit bieten, die Dozenten/-innen besser in die Planung einzubinden und effektiver mit den allgemein bildenden Schulen zu kooperieren.

Gabi Thieme-Duske

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Sven Meyer

    Hier übrigens der Wortlaut aus dem Koalitionsvertrag:

    Gute Arbeit bei Musik- und Volkshochschulen

    Den Öffentlichen Dienst wird die Koalition zum Vorbild für gute Arbeit machen.
    Die Entlohnung für Lehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen wird die
    Koalition erhöhen und prüfen, wie eine bessere soziale Absicherung
    sichergestellt werden kann. Dafür werden bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf
    Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt, mit einem Zwischenziel von
    mindestens 20 Prozent Festangestellte an den Musikschulen bis 2021. Die
    Koalition wird die Honorarordnungen des Landes im Hinblick auf
    Angemessenheit im Zusammenhang mit der Durchsetzung des effektiven
    Mindestlohns und Vergleichbarkeit auf den Prüfstand stellen. Für
    arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will die Koalition eine tarifvertragliche
    Regelung abschließen.

    Zeilen 490 – 501

  2. Sven Meyer

    Unsere SPD-Abgeordnete Bettina König hat bei der Senatsverwaltung für
    Bildung, Jugend und Wissenschaft nachgefragt, wie es bezüglich der
    Festanstellungen der MusikschuldozentInnen weitergeht. Zwar sind die
    Musikschulen seit kurzer Zeit von der Senatsverwaltung für Bildung in
    die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Kultur übergegangen, aber da
    hier ja schon die Vorplanung durchgeführt wurde, konnte Bettina König
    auch einige Punkte in Erfahrung bringen, auch wenn sie nicht allzu
    umfassend sind:

    Fest steht, dass es noch keine zeitliche Abstimmung zur Umsetzung des
    Vorhabens erfolgte. Auch gibt es noch keine Abstimmung, wie hoch der
    Bedarf in den einzelnen Bezirken ist und wie die Festanstellungen
    entsprechend auf die Bezirke aufgeteilt werden soll. Eine solche
    Abstimmung muss noch erfolgen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die
    zusätzlichen Festanstellungen die DozentInnen betreffen soll und nicht
    der Verwaltung, auch denn die zusätzlichen festangestellten DozentInnen
    wahrscheinlich auch Leitungsfunktionen übernehmen werden (insbesondere
    Fachgruppenleitungen). Das Problem sind dennoch die Ausschreibungen für
    die Festanstellungen. Da alle Stellen ausgeschrieben werden müssen, kann
    es tatsächlich passieren, dass Festanstellungen letztlich zur
    Verdrängung bisheriger Honorarkräfte führen könnte, da bisherige
    Honorarkräfte nicht zwingend bevorzugt werden. Hier müssen wir wirklich
    aufpassen. Zudem wurde noch einmal bekräftigt, dass auch eine Erhöhung
    der Honorarlöhne vorgesehen ist.

    Fazit: Wir müssen dringend auf eine zügige Umsetzung drängen, konkrete
    Schritte scheinen noch nicht geplant zu sein (es fehlt noch ein
    Zeitplan). Zudem müssen wir darauf Acht geben, dass Festanstellungen
    nicht auf Kosten bisheriger Honorarkräfte geschieht.
    AfA
    Die beiden Abgeordnete Bettina König und Lars Düsterhofer planen als
    weiteren Schritt unter Einbeziehung der AfA die kulturpolitischen
    SprecherInnen der BVV-Fraktionen einzuladen, um das weitere Vorgehen
    abzusprechen.

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